Gefährder & Co: Mit Kinder-Trick wieder nach Deutschland – Berliner Behörden ohne Überblick

Einst wurden sie als Straftäter und Gefährder in ihre Heimat abgeschoben. Doch sie fanden einen Weg zurück. Offenbar hat der Berliner Senat aber den Überblick verloren.
Titelbild
Mann in Handschellen. (Symbolfoto).Foto: iStock
Epoch Times10. Mai 2021

Aus Berlin abgeschobene Straftäter und Gefährder dürfen nach Angaben der „Bild“-Zeitung wieder einreisen, wenn sie Kinder in Berlin haben. Nach sechs Monaten oder nach spätestens einem Jahr dürften sie wiederkommen, heißt es demnach in Paragraf 28, 1 S. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes.

Auf diesem Wege sei auch der 51-jährige Polizistenmörder Yassin A. im April vom Libanon aus wieder nach Berlin zurückgekehrt. Der Mann saß 15 Jahre wegen des Mordes an dem SEK-Beamten Roland Krüger im Jahr 2003 ein. Seine Frau habe mit ihm im Besuchsraum des Gefängnisses insgesamt vier Kinder gezeugt. Deshalb darf Yassin A. jetzt in Berlin bleiben.

Innensenat erfasst Rückkehrer nicht

Aufgrund dieser Tatsachen habe der CDU-Abgeordnete Johannes Werner bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nachgefragt und wollte wissen, wie die Polizei unter diesen Umständen diese Menschen im Blick behalten könne. Werner wollte zudem wissen, wie viele Straftäter und Gefährder in den vergangenen Jahren auf diese Weise wieder eingereist seien, weil sie Kinder in Berlin haben.

Die Antwort des Sicherheitsstaatssekretärs Torsten Akmann sei kurz ausgefallen. Geisels Parteikollege erklärte, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolge.

Hohe zweistellige Zahl an Gefährdern

„Das heißt, dass die Behörden keinen Überblick darüber haben, wie viele von den gefährlichen Personen, die abgeschoben wurden, wieder unter uns leben“, so der Abgeordnete. Das hieße auch, dass die Polizei diese nicht registriere oder überprüfe. „Dass auf offener Straße gefährliche Menschen wie Yassin A. frei herumlaufen, zeigt, dass der rot-rot-grüne Senat den Rechtsstaat nicht verstanden hat oder ihn nach eigenem Gutdünken auslegt“, so Johannes Werner.

Laut Staatssekretär Akmann sei auch eine hohe zweistellige Zahl an Gefährdern wieder nach Berlin gekommen, denen die Polizei einen Terroranschlag zutraue. Laut dem Senat würden die „schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit den öffentlichen Belangen“ abgewogen. (sm)



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